Anrufen:        ☎︎   + 49 371 9189123 


Maklerprovision


Die 3 Provisionsmodelle

Seit 23. 12. 2020 gelten neue gesetzliche Regelungen für die Maklerprovision


Variante 1



  • Der Makler schließt mit beiden Parteien (Verkäufer und Käufer) einen Maklervertrag.

  • Verkäufer und Käufer teilen sich die Maklerprovision und bezahlen beide das gleiche.





Variante 2


  • Der Immobilienmakler schließt nur mit dem Verkäufer einen Maklervertrag.

 

  • Der Käufer übernimmt maximal die Hälfte der mit dem Verkäufer vereinbarten Maklerprovision.



Variante 3



  • Der Immobilienmakler schließt nur mit dem Verkäufer einen Maklerauftrag.


  • Der Verkäufer übernimmt die Provision vollständig.



* Die vorgenannten Provisonsregelungen gelten bei Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung. Alle anderen Immobilienarten sind von dieser gesetzlichen Regelung nicht betroffen.



Share by: