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Der allgemeine Auftrag besagt nichts anderes, als dass der Verkäufer dem Makler gestattet, seine Immobilie seinen Kunden anzubieten. In den meisten Fällen wird bei dieser Auftragsform nur der Preis und die Werbemaßnahme festgelegt bzw. ausgeschossen. Eine Schriftform ist nicht zwingend erforderlich.
Diesen Auftrag kann ein Verkäufer an mehrere Makler, Banken usw. vergeben und behält sich ebenfalls das Recht vor, seine Immobilie selbst zu verkaufen.
Der mit dem Verkauf beauftragte Makler ist bei dieser Form des Auftrags zu keiner Nachweis- und / oder Vermittlungstätigkeit verpflichtet. Er wird im Zweifel sehr wenig tun, da die Wahrscheinlichkeit zur Vermittlung der Immobilie zu gering ist.
Sind mehrere Makler mit dem Verkauf oder Vermietung beauftragt kommt erschwerend noch hinzu, dass der Auftraggeber die volle Koordination hinsichtich Preis und Bewerbung übernehmen muss. Unterlässt er dies, besteht ganz schnell die Gefahr, dass seine Immobilie am Markt zu unterschiedlichen Preisen auf z.B. gleichen Immobilienportalen angeboten wird. Seine Immobilie wird wie "sauer Bier" oder wie ein "Ladenhüter" angeboten, was sich letztendlich negativ auf den Preis und dem Kaufverhalten der Interessenten auswirkt.
Im Alleinauftrag verpflichtet sich der Verkäufer, keine weiteren Makler zu beauftragen.
Der Alleinauftrag begründet eine Nachweis- und Vermittlungspflicht des Maklers, wobei der Verkäufer das Recht der Eigenverkaufs beibehält. Diese Form des Auftrages sollte schriftlich gefasst werden und neben den üblichen Vereinbarungen hinsichtlich Preis, Werbung und Maklerprovision auch eine vertragliche Laufzeit beinhalten.
Da der Eigentümer selbst seine Immobilie bewirbt und verkaufen kann, mindert das die Erfolgschancen des Maklers. Er wird die Nachweis- und Vermittlungspflicht auf sich bietende Gelegenheiten beschränken und die Immobilie mit wenig Aufwand bewerben.
Auch bei dieser Auftragsform kann es passieren, dass ein und dieselbe Immobilie zum gleichen Zeitpunkt im gleichen Medium angeboten wird. Das Kernproblem bei der Vermarktung besteht auch hier und schadet letztendlich auch wieder dem Kaufpreis.
Der qualifizierte Alleinauftrag ist der einzige Auftrag, in dem der Makler nachhaltig verpflichtet wird, für den Auftraggeber tätig zu werden und jede Verkaufschance und -medium zu nutzen. Bei dieser Beauftragaung hat der Verkäufer eine Verweisungspflicht an den Makler. Es versteht sich von selbst, dass dieser Auftrag schriftlich gefasst werden muss.
Der qualifizierte Alleinauftrag schafft das, was alle anderen Auftragsformen nicht geschafft haben. Er setzt das gleiche Ziel von Verkäufer und Makler konsequent um, nämlich das beste Ergebnis schnellstmöglich zu erreichen. Die alleinige Steuerung aller Verkaufsaktivitäten und das Vertrauen an die Professionalität des Makler sind der Schlüssel zum Erfolg.
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